Durchführungsbestimmungen 2023/2024

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Junioren

2023/2024 im FLVW-Kreis 06 Bochum

Teil 1: Allgemeine Hinweise

Altersklasseneinteilung Saison 2023 / 2024

Junioren

A – Junioren 01.01.2005 bis 31.12.2006

B – Junioren 01.01.2007 bis 31.12.2008

C – Junioren 01.01.2009 bis 31.12.2010

D – Junioren 01.01.2011 bis 31.12.2012

E – Junioren 01.01.2013 bis 31.12.2014

F – Junioren 01.01.2015 bis 31.12.2016

G – Junioren 01.01.2017 bis 31.12.2019 (=Empfehlung)

Juniorinnen

B - Juniorinnen 01.01.2007 bis 31.12.2008

C - Juniorinnen 01.01.2009 bis 31.12.2010

D - Juniorinnen 01.01.2011 bis 31.12.2012

Amtliche Anstoßzeiten

A - Junioren = So. 11:00 Uhr E - Junioren = Sa. 12:30 Uhr

B - Junioren = Sa. 16:30 Uhr F - Junioren = Sa. 11:30 Uhr

C - Junioren = Sa. 15:00 Uhr G - Junioren = Sa. 10:30 Uhr

D - Junioren = Sa. 13:30 Uhr

Bei einer Abweichung von der amtlichen Anstoßzeit bis zu 60 Minuten ist der Gast und der zuständige Staffelleiter hierüber 5 Tage vorher zu unterrichten. Abweichungen von mehr als 60 Minuten sind einer Spielverlegung gleichzusetzen. Ständige Abweichungen von den amtlichen Anstoßzeiten (z.B. B-Junioren am Sonntag um 11:00 Uhr, anstelle samstags um 16:30 Uhr) sind im Spielplan vermerkt.

Digitaler Spielerpass / Nachweis der Spielberechtigung (gem. § 5 JSpO / WDFV)

Für jeden Junior ist zum Nachweis seiner Spielberechtigung durch die Passstelle ein ordnungsgemäßer „digitaler Spielerpass“ auszustellen.

Bei einem erstmaligen Antrag auf Spielberechtigung für einen Junior darf nur dann ein „digitaler Spielerpass“ ausgestellt werden, wenn folgende Unterlagen im Original vorliegen:

1. Ein vollständiger Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung.

2. Eine Abstammungs-/Geburtsurkunde (keine Kopie) oder eine Bestätigung des

Geburtsdatums sowie Vor- und Nachname(n) durch das Einwohnermeldeamt bzw. durch den zuständigen Kreisjugendausschuss.

Für die Richtigkeit der Angaben im Antrag übernimmt der antragstellende Verein die Verantwortung.

Die Spielberechtigung wird grundsätzlich über das DFBnet SpielPLUS nachgewiesen, wobei im DFBnet SpielPLUS folgende Angaben des Juniors und des Vereins hinterlegt sind:

1. Aktuelles Lichtbild

2. Vor- und Nachname(n)

3. Geburtsdatum

4. Beginn der Spielberechtigung, eventuell ihre Befristung

5. Registriernummer der Passstelle

6. Name und FIFA-ID des Vereins

7. FIFA-ID

Auswahlspieler

Die Vereine sind verpflichtet, Spieler/Spielerinnen für Auswahlspiele und zum Zwecke der Aus-/Weiterbildung abzustellen. Die Spieler/Spielerinnen haben die Pflicht einer Berufung Folge zu leisten.

Bespielbarkeit des Platzes

Ist der Sportplatz nicht von der Stadt gesperrt, entscheidet nur der Schiedsrichter (Spielleiter) frühzeitig über die Bespielbarkeit des Platzes.

Begrüßung (Handshake)/ Verabschiedung

Der SR führt die beiden Mannschaften entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auf das Spielfeld. Die Mannschaften reihen sich jeweils neben dem SR auf der Seite der eigenen Auswechselbank auf. Der Spielführer der Gastmannschaft führt sein Team zum Handshake am SR und an der Heimmannschaft vorbei. Der Spielführer der Heimmannschaft führt anschließend sein Team zum Handshake am SR vorbei. Währenddessen begrüßen sich die Trainer und die Ersatzspieler beider Mannschaften am Spielfeldrand.

Nach Spielschluss findet im Mittelkreis die Verabschiedung aller Beteiligten statt.

DFBnet-Postfach

Die Vereine sind verpflichtet die E-Mails im DFBnet-Postfach zeitnah abzurufen. Informationen zu Spielverlegungen, Neuansetzungen etc. werden ausschließlich über das DFBnet-Postfach verschickt. Dieses hat, wie auch die OM, offizielle Mitteilungsfunktion.

Ende der Spielzeit

Bei den Wochentags- oder Turnierspielen sollen die Spiele spätestens wie folgt beendet sein:

                                   C- und D-Junioren            E-, F- und G-Junioren

Oktober – März                19:00 Uhr                           18:00 Uhr

April – September            20:00 Uhr                           19:00 Uhr

Entscheidungsspiele

Entscheidungsspiele um einen eventuellen Auf- oder Abstieg bzw. Platzierungsspiele innerhalb der Staffeln, finden unmittelbar nach Beendigung der Meisterschaft statt. Wir bitten, dies bei Reise- bzw. Turnierplanungen zu berücksichtigen. Bei den Spielen wird nach § 19 (2) der JSpO/WDFV verfahren. Die Spiele werden – soweit keine neutrale Platzanlage zur Verfügung steht – bei einem der beteiligten Vereine ausgetragen (§55 (1) SpO/WDFV in Verbindung mit § 7 (4) JSpO/WDFV). Kann zwischen den beteiligten Vereinen keine Einigung über das Heimspiel erzielt werden, entscheidet die Spielleitende Stelle mittels Los.

Fair-Play-Freundschaftsspiele/ Fair-Play-Turniere

Zur Förderung des Fair-Play Gedankens können auch bei den E- und D-Junioren Fair-Play-Freundschaftsspiele sowie Fair-Play-Turniere ausgetragen werden. Bei diesen Spielen entscheiden die am Spiel beteiligten Spieler vorrangig selbst. Ein „passiver Spielleiter“/eine „passive Spielleiterin“ begleitet jedoch das Spiel. Dieser bzw. diese steht auf Höhe der Mittellinie außerhalb des Spielfeldes. Er/Sie pfeift das Spiel an und beendet das Spiel. In strittigen Situationen greift er/sie in das Spiel ein, entscheidet und erklärt den Kindern den Fehler. Gespielt wird grundsätzlich nach den Bestimmungen des FLVW und den Durchführungsbestimmungen des Fußballkreises Bochum. Bei Fair-Play-Turnieren kann auch die grundsätzliche Regelung für F-Spielfeste bzw. G-Kinderfußball analog angewandt werden. Dies bedeutet, dass ein Spielplan zu verwenden ist, der Rückschlüsse auf einen Sieger (Turnier- oder Gruppensieger) nicht zulässt. Vor Durchführung von Fair-Play-Freundschaftsspielen ist der Koordinator sonstiger Spielbetrieb schriftlich zu unterrichten. Fair-Play-Turniere sind entsprechend den Ausführungen (siehe Turniere) zu beantragen.

Jugendspielgemeinschaften

Mit der Zulassung von Jugendspielgemeinschaften soll erreicht werden, dass Junioren bei Spielermangel in Vereinen entsprechend ihrer Altersklasse spielen können, ohne dass ein Vereinswechsel erforderlich wird. Mannschaften aus Jugendspielgemeinschaften sind zum Aufstieg bis zur Bezirksliga berechtigt. Bei „Neugründung“ einer Jugendspielgemeinschaft erfolgt die Teilnahme am Spielbetrieb nur auf Kreisebene. Über die Spielklasseneinteilung entscheidet der „Kreis-Jugend-Ausschuss“ unanfechtbar. Bei Auflösung einer Jugendspielgemeinschaft können sich die Vereine darauf einigen, dass ein beteiligter Verein künftig in der bisherigen Spielklasse weiterspielt. Kommt eine Einigung nicht zustande, werden beide Vereine der untersten Spielklasse zugeordnet.

Informationen zur Zulassung oder Fortsetzung von Jugendspielgemeinschaften sind in der Durchführungsbestimmung des FLVW geregelt.

Letzter Spieltag

Die Meisterschaftsspiele des letzten Spieltages sollen, soweit diese für den Auf- bzw. Abstieg von Bedeutung sind, zur gleichen amtlichen Anstoßzeit (B-Junioren = Samstag 16:30 Uhr) beginnen. Spielverlegungen sind insoweit nicht zulässig.

Mannschaftsverantwortliche, Trainer und/oder Betreuer („Teamoffizielle“)

Der im Spielbericht eingetragene Mannschaftsverantwortliche (mindestens 18 Jahre) muss Mitglied des am Spiel beteiligten Vereins sein. Der Trainer und alle übrigen Teamoffiziellen müssen Mitglied in einem Verein sein, der einem Landesverband des DFB angehört. Bei den Juniorinnen ist eine Betreuerin mit der Aufsicht zu beauftragen.

Trainer und/oder Betreuer sowie der Mannschaftsverantwortliche sind mit Vor- und Nachnamen im Spielbericht einzutragen.

Ordnungsdienst

Bei allen Spielen der Junioren und Juniorinnen wird der Schiedsrichter/die Schiedsrichterin bzw. der Spielleiter/die Spielleiterin durch einen deutlich gekennzeichneten, sachkundigen und volljährigen Ordnungsdienst des gastgebenden Vereins unterstützt. Diese Person hält sich während des Spiels am Seitenrand, auf der Höhe der Mittellinie auf. Aufgabe des Ordnungsdienstes ist es u. a. beruhigend auf „Störenfriede“ einzuwirken bzw. nicht am Spiel Beteiligte am Betreten des Spielfeldes zu hindern. Bei Bedarf ist der Ordnungsdienst durch die Mannschaftsverantwortlichen und anwesende Vorstandsmitglieder beider Vereine zu unterstützen.

Der Ordnungsdienst ist vor dem Spiel im elektronischen Spielbericht unter „Leiter Ordnungsdienst“ mit Vor- und Nachnamen durch den gastgebenden Verein einzutragen. Dieser haftet bei einer Fehl- und/oder Falscheintragung für die eintretenden Folgen.

Der im Spielbericht eingetragene Mannschaftsverantwortliche, Trainer und/oder Betreuer kann nicht gleichzeitig als Ordnungsdienst tätig werden.

Schienbeinschoner

Das Tragen von Schienbeinschonern ist Pflicht. Spieler, die keine handelsüblichen Schienbeinschoner tragen, dürfen nicht am Spiel teilnehmen.

Seniorenerklärung

Spieler, die dem älteren A-Junioren- bzw. Spielerinnen, die dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang angehören, können zu Senioren (innen) erklärt und in der 1. Mannschaft des Vereins eingesetzt werden (siehe auch § 15 JSpO/WDFV), sofern der Spieler/die Spielerin

a) einem Verein angehört, der in der laufenden Saison mit einer A-Junioren- / B-Juniorinnen-Mannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb teilnimmt, oder

b) zum Beantragungszeitpunkt im Besitz einer Spielberechtigung von mindestens 12 Monaten für den beantragenden Verein ist, oder

c) irgendwann einmal – mindestens 24 Monate im Besitz einer Spielberechtigung für den beantragenden Verein gewesen ist.

Ausgenommen hiervon sind Spieler, die seit zwei Jahren kein Spiel bestritten haben. Stützt sich die Seniorenerklärung ausschließlich auf a), endet die Seniorenerklärung im Falle einer Abmeldung der A-Junioren- /B-Juniorinnen-Mannschaft.

Sperren nach Feldverweis

Wird ein Spieler auf Dauer des Feldes verwiesen, tritt grundsätzlich eine automatische Sperrzeit (Mindestsperre) von 2 Wochen ein. Dies gilt auch bei Freundschafts- und Turnierspielen sowie bei Spielen in der Halle.

In bestimmten Fällen sieht der § 30 (2) JSpO/WDFV allerdings auch nur eine Mindestsperrstrafe von einer Woche vor.

Darüberhinausgehende Sperren werden

– vom zuständigen Staffelleiter unmittelbar bzw. durch Veröffentlichung in der OM des FLVW -

   bekannt gegeben oder

– durch das Kreis-Sportgericht verhängt.

Wenn Pflichtspiele an Wochentagen stattfinden, muss von Amts wegen oder auf Antrag die Wochensperre auf eine Sperre für eine bestimmte Anzahl von Pflichtspielen der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, umgewandelt werden.

Bei einem Einsatz in einer Herren- bzw. Frauenmannschaft unterliegt der Spieler/die Spielerin für sportliche Vergehen den Bestimmungen der Senioren. Hierbei erfolgt die Ableistung von Spieltagssperren nur in Wettbewerben der Senioren. Rechtsorgane können auch Zeitsperren nach Monaten und Jahren aussprechen. Diese gelten für jeglichen Spielverkehr.

Spielausfall

Ein Spielausfall ist durch den gastgebenden Verein am selben Tag in das DFBnet einzugeben. Der Grund ist im Spielbericht zu vermerken.

Ausgefallene Spiele sind innerhalb von 14 Tagen (frühestens nach einer Woche bei einer Schiedsrichteransetzung) nachzuholen. Eine Abstimmung der beteiligten Vereine über einen neuen Spieltermin ist hierbei zweckmäßig. Die Vereine haben dem Staffelleiter den vereinbarten Nachholtermin umgehend über das DFBnet-Postfach mitzuteilen.

Können sich die beteiligten Vereine nicht auf einen Nachholtermin einigen, so setzt der zuständige Staffelleiter das ausgefallene Spiel im DFBnet verbindlich an.

Spielberichte

Für alle Spiele findet der Spielbericht-Online Anwendung. Der Spielbericht-Online ist, nachdem durch den Schiedsrichter bzw. Spielleiter alle Eintragungen vorgenommen wurden, von dem Schiedsrichter bzw. Spielleiter in Anwesenheit von den beiden Vereinsvertretern (Mannschaftsverantwortlicher gemäß Spielbericht) freizugeben. Fehlt ein Vereinsvertreter, so ist dieses durch den Schiedsrichter/Spielleiter zu vermerken.

Ausdrucke von Spielberichten dürfen nur für vereinsinterne Zwecke genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sollten Spielberichte von verbandsfremden Institutionen (z. B. Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte) angefordert werden, so ist diese Anforderung an den Kreis-Jugend-Ausschuss weiterzuleiten. Ist die Erstellung des Spielbericht-Online am Spielort nicht möglich, so ist der Spielbericht in Papierform zu erstellen. Im Spielbericht ist hierfür der Grund anzugeben.

Der Spielbericht ist dem zuständigen Staffelleiter durch den Platzverein umgehend zuzusenden. Bei besonderen Vorkommnissen (z.B. Spielabbruch, Feldverweisen) ist der Schiedsrichter zur Mitnahme und Absendung des Papierspielberichtes einschließlich des Durchschlages verpflichtet. Dem Schiedsrichter ist deshalb ein ausreichend frankierter Briefumschlag mit der Anschrift des Staffelleiters auszuhändigen. Der Schiedsrichter hat den Spielbericht noch am Spieltag entsprechend abzusenden.

Auch bei Freundschaftsspielen ist der elektronische Spielbericht zu nutzen. Ist dies jedoch nicht möglich, gilt folgende Regelung:

Alle Spielberichte (ggf. mit Durchschrift) gehen an den Koordinator sonstiger Spielbetrieb. Bei Gastvereinen eines anderen Kreises ist der zuständige

Kreis-/Landesverband im Spielbericht anzugeben.

Spielergebnisse

Bei der Anwendung von Spielbericht-Online entfällt die Ergebniseingabe, da mit der Freigabe des Spielberichtes auch das Ergebnis eingestellt wird. Der gastgebende Verein hat sich davon zu überzeugen, dass der Spielbericht vom Schiedsrichter/Spielleiter auch tatsächlich freigegeben wurde.

Ist die Freigabe des Spielberichtes durch den Schiedsrichter nicht erfolgt bzw. kann der Spielbericht-Online nicht genutzt werden, ist der gastgebende Verein verpflichtet, das Spielergebnis oder ggf. einen Spielausfall umgehend, jedoch spätestens eine Stunde nach Spielende, im DFBnet einzustellen.

Bei den F- und G-Junioren ist sichergestellt, dass die eingegebenen Ergebnisse nicht „von Dritten“ eingesehen werden können.

Spielrechtsprüfung (§ 5 (6) JSpO/WDFV)

Bei allen Spielen überprüft der Schiedsrichter bzw. Spielleiter grundsätzlich vor dem Spiel, ob die Spielberechtigungen der im Spielbericht eingetragenen Junioren gegeben ist und ob die eingetragenen Junioren auch tatsächlich anwesend sind. Ein Teamoffizieller des Gegners hat das Recht bei der Überprüfung anwesend zu sein und in den Nachweis der Spielberechtigungen mittels DFBnet SpielPLUS Einsicht zu nehmen.

Das Lichtbild (Brustbild) muss durch den Verein rechtzeitig vor dem Spiel über die

Spielberechtigungsliste (gemäß Leitfaden zur Erstellung von Spielerfotos) hochgeladen werden. Mit dem Hochladen bestätigt der Verein, über die notwendigen Rechte an dem Lichtbild sowie über die notwendige Einwilligung zwecks Weiterverwendung des Bildes zu verfügen. Ein hochgeladenes Lichtbild ist spätestens nach drei Jahren durch ein aktuelles Foto Lichtbild zu ersetzen. Der Austausch wird im DFBnet SpielPLUS automatisch dokumentiert und archiviert.

Kann die Spielberechtigung durch die Spielrechtsprüfung im DFBnet SpielPLUS nicht nachgewiesen werden, so ist der Junior durch den Verein vor Spielbeginn im Spielbericht als „freier“ oder „anderer“ Spieler mit Vor- und Nachname(n) sowie Geburtsdatum in der Mannschaftsaufstellung aufzuführen.

Die technische Voraussetzung (z. B. Smartphone oder Tablet) hat die betreffende Mannschaft (Verein) zu stellen.

Arbeitshilfen stehen auf der FLVW-Internetseite zur Verfügung. https://www.flvw.de/amateurfussball/organisation/spielerfotos-im-dfbnet/

Alternativ kann die Spielberechtigung auch durch die Vorlage einer über das DFBnet ausgedruckten Spielberechtigungsliste mit Foto kontrolliert werden.

Spielverlegungen

Spielverlegungen sind zulässig, sofern der Spieltermin grundsätzlich vorverlegt, beide Mannschaften spätestens zehn Tage vor dem Spieltag ihr Einverständnis erklärt haben und der Staffelleiter der Vorverlegung zugestimmt hat. Dies gilt nicht für den letzten Spieltag (siehe letzter Spieltag).

Die Änderung des Spieltages, der Anstoßzeit und ggf. des Spielortes sind über das Modul „Spielverlegung” im DFBnet zu stellen. Dabei haben sich die beteiligten Vereine im Vorfeld (z.B. telefonisch) abzustimmen.

Spielverlegungsanträge sind durch den Spielpartner innerhalb von drei Tagen zu bearbeiten. Die Information über die Entscheidung der Staffelleitung erfolgt über das DFBnet-Postfach.

Spielzeiten

A - Junioren                  2 x 45 Minuten

B - Junioren/innen         2 x 40 Minuten

C - Junioren/innen         2 x 35 Minuten

D - Junioren/innen         2 x 30 Minuten

E - Junioren/innen          2 x 25 Minuten

F- und G-Junioren spielen mehrfach 5-8 Minuten; dabei darf die Gesamtspielzeit von 40 Minuten nicht überschritten werden. (siehe auch FLVW Spielform im Kinderfußball im Kreis Bochum für G- und F- Junioren).

Diese Spielzeiten sind verbindlich und dürfen auch in Freundschaftsspielen nicht abgeändert werden.

Spielfeld

Das Spielfeld (Großfeld) ist bei allen Spielen ordnungsgemäß abzugrenzen. Kleinfeldspielfelder sind mit „Begrenzungshütchen/Markierungstellern“ entsprechend zu kennzeichnen. Für Trainer und Betreuer ist bei den Spielen der A- bis D-Junioren und B- bis D-Juniorinnen (soweit möglich) in Höhe der Mittellinie auf der gleichen Spielfeldseite eine „Coachingzone“ von ca. 10m Breite abzukreiden bzw. durch Hütchen zu markieren. Innerhalb dieser Zone halten sich nur Personen auf, die namentlich im Spielbericht eingetragen sind. Das Einwechseln von Spielern erfolgt von derselben Spielfeldseite in Höhe der Mittellinie.

Teilnahme am Training

Die Teilnahme am Training eines anderen Vereins ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vereins zulässig, für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt (§21 JSpO/WDFV).

Trikot

Soweit Rückennummern bzw. Trikots mit Namen (kein Künstler- oder Spitzname) getragen werden, müssen diese mit den Eintragungen im Spielbericht übereinstimmen. Die Rückennummer darf die Zahl 99 nicht überschreiten.

Bei den A- und B-Junioren sowie B-Juniorinnen sind Rückennummern Pflicht.

Die Trikot- und Stutzenfarben der am Spiel beteiligten Mannschaften müssen sich deutlich unterscheiden. Die gastgebende Mannschaft sorgt für entsprechenden Ersatz. Die Torwarthemden haben sich vom Trikot der Mannschaften abzuheben.

Trikotwerbung

Die Werbung auf Trikots (Vorderseite) darf 200 qcm nicht überschreiten. Zusätzlich ist eine 100 qcm große Werbung auf dem Ärmel sowie eine Trikotwerbung auf der Trikotrückseite unterhalb der Trikotnummer in einer Größe vom maximal 100qcm und eine 50 qcm große Werbung auf dem rechten Hosenbein möglich. Die Durchführungsbestimmungen des FLVW für die Genehmigung von Werbung auf der Spielkleidung sind zu beachten. Anträge sind an den Kreis-Jugend-Ausschuss zu richten.

Vereinswechsel

Die Abmeldung eines Spielers erfolgt per Einschreibe-Postkarte bei einer offiziellen Vereinsanschrift (zustellungsfähige Postanschrift). Bei Junioren die noch nicht volljährig sind, müssen die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter der Abmeldung zustimmen. Als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels. Mit der Abmeldung verliert der Spieler/die Spielerin die Spielberechtigung für den abgebenden Verein.

Nach ordnungsgemäßer Abmeldung des Juniors ist auch die Abmeldung des abgebenden Vereins über DFBnet-Pass Online wirksam, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Abmeldung eingegeben wird. In diesem Fall ist der Verein nicht verpflichtet, den Spielerpass oder eine Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses an den Spieler oder den aufnehmenden Verein herauszugeben.

Spieler des älteren A-Junioren- und B-Juniorinnen-Jahrgangs wechseln nach den Bestimmungen der Senioren (insbesondere unter Berücksichtigung der beiden Wechselperioden).

Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird durch die Abteilung Spielberechtigung/WDFV (Passstelle) nach der JSpO/WDFV wie folgt erteilt:

WDFV-Wechselbestimmungen/Junioren

Vorzeitige Spielberechtigung

Ein Junior kann in einem Spieljahr grundsätzlich nur für einen Verein eine Spielberechtigung für Pflichtspiele erhalten (§ 11 (1) JSpO/WDFV). In Ausnahmefällen kann der Verbands-Jugend-Ausschuss des jeweiligen Landesverbandes nach vorheriger Stellungnahme des Kreis-Jugend-Ausschusses des abgebenden Vereins bei einem Vereinswechsel innerhalb eines Spieljahres die Wartezeit abkürzen.

Ein solcher Ausnahmefall (§ 14 (2) JSpO/WDFV) liegt u.a. vor, wenn:

 der Verein die Mannschaft vom Spielbetrieb zurückgezogen hat

 nachgewiesen wird (Bescheinigung des Vereins), dass der Junior in dem Verein keine Spielmöglichkeit hat und bislang in der Saison noch kein Pflichtspiel bestritten hat

 bei einem Wohnungswechsel die Teilnahme am Spielbetrieb nicht mehr zumutbar ist.

Anträge* auf vorzeitige Spielberechtigung sind über den Koordinator Jugendrechtsfragen an den FLVW (Verbands-Jugend-Ausschuss) zu senden. Der FLVW leitet anschließend die Antragsunterlagen an die Abteilung Spielberechtigung/WDFV weiter.

*(Bitte dem Antrag einen Freiumschläge beifügen: 1 x A5 = ausreichend Frankieren zur Weiterleitung an den FLVW

Anträge auf Erteilung einer Spielberechtigung nach § 13 JSpO/WDFV sind direkt bei der Abteilung Spielberechtigung/WDFV zu beantragen.

Veröffentlichung von Spielernamen

Gemäß den Datenschutzrichtlinien ist die Veröffentlichung der Spielberichte im Internet zulässig. Alle Spieler, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleiben wegen der Grundeinstellung zunächst von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Sollen einzelne Spieler/Spielerinnen im Spielbericht mit dem Vermerk „nicht veröffentlichen“ gekennzeichnet werden, so ist dem Staffelleiter vor jedem Spieltag eine entsprechende Erklärung der Eltern und des Spielers im Original vorzulegen. Erklärungen für eine gesamte Mannschaft sind daher nicht zulässig.

Werktagsspiele

Nach § 17 (4) JSpO/WDFV können Pflichtspiele auch innerhalb der Woche (unter Flutlicht) angesetzt werden. Von dieser Möglichkeit sowie von der Ansetzung von Spielen in den Schulferien wird der Kreis-Jugend-Ausschuss nur Gebrauch machen, wenn sich anders ein geordneter Spielbetrieb nicht durchführen lässt (z.B. zahlreiche Nachholspiele).

Zahl der Spieler / Auswechselspieler*

* Für den Spielbetrieb in der Kreisliga B (A-Junioren), Kreisliga C (B- und C-Junioren) sowie für die B- und C-Juniorinnen werden Ausnahmen in den „Ergänzenden Bestimmungen für den Spielbetrieb“ geregelt.

Bei allen Spielen (außer G- und F-Junioren) erfolgt das Ein- und Auswechseln nur in einer Spielruhe und mit Zustimmung des Schiedsrichters/Spielleiters. Auf Kreisebene darf ein ausgewechselter Spieler wieder eingesetzt werden.

Im Spielbericht ist nur die erste Einwechselung eines Spielers (ohne Zeitangabe) einzutragen.

Beim Einsatz des Spielbericht-Online sind die Auswechselspieler vor dem Spiel einzutragen. Sollte trotzdem ein Spieler zum Einsatz kommen, der bisher noch nicht eingetragen wurde, so ist die Eintragung nach erfolgtem Einsatz durch den Schiedsrichter (mit seiner Schiedsrichter-Kennung) bzw. vom Spielleiter vorzunehmen, damit die Auswechselung im „Bericht zum Spiel“ dokumentiert wird. Der Spieler selbst ist hierbei mit Vor- und Nachnamen sowie Passnummer im Spielbericht unter „Bericht zum Spiel“ aufzuführen.

Sollte bei den Spielen der Spielbericht-Online nicht genutzt werden können, so sind die Auswechselspieler nach erfolgtem Einsatz im Spielbericht einzutragen.

In Freundschafts-(Turnier-)Spielen kann ein vermehrter Austausch vereinbart werden. Der Schiedsrichter bzw. Spielleiter ist hierüber vor Spielbeginn zu unterrichten.

Der Schiedsrichter/Spielleiter hat das Spiel zu beenden, wenn eine Mannschaft nicht mehr die erforderliche Mindestspielerzahl zur Verfügung hat.

Zeitstrafe (Feldverweis auf Zeit)

Der Feldverweis auf Zeit beträgt bei den Junioren in allen Altersklassen 5 Minuten. Dies gilt auch für Turnierspiele mit verminderter Spielzeit. Die "Gelb/Rote Karte" findet im Jugendbereich keine Anwendung, wird jedoch nicht durch die Zeitstrafe ersetzt. Diese findet lediglich bei undiszipliniertem Verhalten Anwendung. Ein zweites verwarnungs-würdiges Vergehen im Jugendbereich zieht in der Regel einen totalen Feldverweis nach sich.

Zweitspielrecht

Hat ein Juniorenspieler bzw. eine Juniorenspielerin z.B. in seinem Stammverein keine Spielmöglichkeit, da der Verein für die zutreffende Altersklasse keine Mannschaft gemeldet hat, erteilt die Abteilung Spielberechtigung/WDFV auf Antrag ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein, ohne dass die Wartezeit eintritt. Weitere Informationen hierzu enthalten die WDFV-Durchführungsbestimmungen.

Teil 2: Auf- und Abstiegsregelungen

Abschlusstabellen

Entsprechend § 20a (5) JSpO/WDFV wird festgelegt, dass für die Spiele der Junioren und Juniorinnen bei Punktgleichheit zunächst der direkte Vergleich der punktgleichen Mannschaften zählt (Wertung: Punkte, Torverhältnis – wobei auswärts erzielte Treffer nicht besonders gewertet werden). Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften wird aus allen Spielen der betreffenden Mannschaften gegeneinander eine gesonderte Tabelle erstellt (Wertung: Punkte, Torverhältnis – wobei auswärts erzielte Treffer nicht besonders gewertet werden). Diese Reihenfolge ist sodann für den Auf- oder Abstieg maßgebend. Sollte auch dieser gleich sein, entscheidet die Tordifferenz der Abschlusstabelle entsprechend § 20a (4) JSpO/WDFV. Wird dadurch noch keine Entscheidung erreicht, setzt die Staffelleitung ein Entscheidungsspiel (siehe Entscheidungsspiele) an.

Kreisliga A: A- bis D-Junioren

a) Die Kreisliga A besteht bei den A-, B-, C und D- Junioren aus einer Staffel mit je 12 Mannschaften.

b) Die Staffelsieger sind zugleich Kreismeister. Die Erstplatzierten der A- B- und C-Junioren qualifizieren sich für die Aufstiegsspiele zur Bezirksliga. Verzichtet der Gruppenerste auf die Teilnahme, so geht das Aufstiegsrecht auf die nächst-platzierte Mannschaft (maximal Platz 3) über.

c) Bei den D-Junioren wird die Zulassung für den Spielbetrieb der Bezirksliga mit Beginn des Spieljahres 2024/2025 ausschließlich über ein Bewerbungsverfahren mit einer Verpflichtung zur Einhaltung von Zulassungskriterien durch den Verbands-Jugend-Ausschuss erteilt. Somit entfällt mit Abschluss des Spieljahres 2023/2024 ein rein sportlicher Auf- und Abstieg (vgl. Durchführungsbestimmungen für den überkreislichen Spielbetrieb 2023/2024, Pkt. 22).

d) Bei den A-, B-, C- und D-Junioren steigen die zwei letzten Mannschaften der Tabelle (Tabellenplatz 11 und 12) grundsätzlich zur Kreisliga B ab.

e) Die Zahl der Absteiger kann sich bei den A-, B- und C-Junioren durch den Abstieg eines Vereins oder mehrerer Vereine aus den Bezirksligen erhöhen. Bei den D-Junioren können, wenn eine (weitere) Zulassung über das Bewerbungsverfahren für die nächste Saison zur Bezirksliga nicht erfolgt, weitere Mannschaften auf Kreisebene zurückkehren.

f) Steigt bei den A-, B- und C-Junioren eine Mannschaft aus der Kreisliga A zur Bezirksliga auf oder wird bei den D-Junioren eine Mannschaft aus der Kreisliga A über das Bewerbungsverfahren zur Bezirksliga zugelassen, reduziert sich die Anzahl der Absteiger nach Bst. d) bzw. e) um jeweils eine Mannschaft.

g) Kreisliga B: A- bis C-Junioren

a) Die Kreisliga B besteht bei den A -Junioren aus einer Staffel mit 14 Mannschaften, bei den B-Junioren aus einer Staffel mit 12 Mannschaften und bei den C-Junioren aus einer Staffel mit 14 Mannschaften.

b) Bei den A-, B- und C-Junioren steigen der Staffelsieger sowie die zweitplatzierte Mannschaft zur Kreisliga A auf.

c) Bei den A-Junioren entfällt grundsätzlich der Abstieg bei bis zu zwei Absteigern aus der Kreisliga A. Ergänzend gelten folgende Regelungen: Bei 3 Absteigern aus der Kreisliga A steigt der Tabellenletzte (= Tabellenplatz 14) ggf. in die Kreisliga C ab. Bei 4 Absteigern aus der Kreisliga A steigt auch der Vorletzte der Tabelle (= Tabellenplatz 13) ggf. ab. Abhängig von der Mannschaftsmeldung für die Spielzeit 2024/2025 wird die KL B ggf. wieder auf 12 Mannschaften reduziert. Die Fortsetzung des Spielbetriebs dieser Mannschaften in der Kreisliga C ist jedoch abhängig von der Anzahl der gemeldeten Mannschaften für das Spieljahr 2024/2025. Bei den B-Junioren steigen die zwei letzten Mannschaften der Tabelle (Tabellenplatz 11 und 12) und bei den C-Junioren die drei letzten Mannschaften (Tabellenplatz 12, 13 und 14) zur Kreisliga C ab.

d) Die Zahl der Absteiger in den jeweiligen Staffeln kann sich durch den Abstieg eines Vereins oder mehrerer Vereine aus den Bezirksligen und somit weiterer Absteiger aus der Kreisliga A erhöhen.

e) Steigt der Meister der Kreisliga A zur Bezirksliga auf, reduziert sich die Anzahl der Absteiger nach Bst. c) bzw. d) um jeweils eine Mannschaft.

Kreisliga B: D-Junioren

a) Die Kreisliga B besteht aus zwei Staffeln mit je 12 Mannschaften.

b) Die Staffelsieger steigen zur Kreisliga A auf.

c) Die Tabellenletzten und Vorletzten (= Tabellenplatz 11 und 12) der Staffel 1 und der Staffel 2 steigen zur Kreisliga C ab.

d) Die Zahl der Absteiger kann sich durch die „Rückkehr“ einer Mannschaft oder mehrerer Mannschaften aus der Bezirksliga und somit weiterer Absteiger aus der Kreisliga A erhöhen.

e) Wird eine Mannschaft aus der Kreisliga A über das Bewerbungsverfahren zur Bezirksliga zugelassen, reduziert sich die Anzahl der Absteiger nach Bst. c) bzw. d) um jeweils eine Mannschaft.

f) Für ein ggf. erforderliches (vorsorgliches) Relegationsspiel ergeht rechtzeitig durch den Kreis-Jugend-Ausschuss eine Durchführungsbestimmung.

Kreisliga C: B- bis D-Junioren

a) Die Kreisliga C besteht bei den B-Junioren aus einer Staffel, bei den C-Junioren aus zwei Staffeln und bei den D-Junioren aus vier Staffeln.

b) Bei den B-Junioren steigen der Staffelsieger sowie die zweitplatzierte Mannschaft zur Kreisliga B auf. Bei den C- und D-Junioren steigen nur die Staffelsieger zur Kreisliga B auf.

E- Junioren

Die Hinrunde wird als Findungsrunde gespielt.

Der Spielbetrieb der Findungsrunden endet spätestens am 02.12.2023. Alle Spiele, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden haben, werden ersatzlos gestrichen.

Für die Rückrunde werden die Gruppen anlehnend an dem Tabellenstand vom 02.12.2023 neu eingeteilt. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

F- und G-Junioren

Für den Spielbetrieb sind die FLVW-Mindeststandards zur Umsetzung der „Philosophie-Kinderfußball“ (hier oder unter Neue Spielformen - Fußball und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW)) maßgebend.

Gemäß § 16 (16) JSpO/WDFV und auf Grundlage des einstimmigen Beschlusses des FLVW-Jugendbeirates (02/2023) ist für jeglichen Spielbetrieb in den Altersklassen der F- und G-Junioren ab dem Spieljahr 2023/2024 grundsätzlich das FLVW-Regelwerk für Kinderfußball (hier oder unter Spielregeln und Organisation - Fußball und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW)) sowie die ergänzenden Spielregeln des Kreis-Jugend-Ausschusses anzuwenden.

Ergänzende Bestimmungen für den Spielbetrieb der Junioren in der Kreisliga B (A-Junioren), Kreisliga C (B- bis C-Junioren) und für den Spielbetrieb der Juniorinnen

Kreisliga B, A-Junioren und Kreisliga C, B- und C-Junioren

Zur Förderung des Spielbetriebes in diesen Spiel- und Altersklassen nehmen auch Mannschaften am Spielbetrieb teil, deren Mannschaftsstärke bei Abgabe der Mannschaftsmeldungen mit 9 Spielern angegeben wurde. Mannschaften, deren Spielerstärke mit 9 gemeldet wurden, werden im Spielplan entsprechend gekennzeichnet und dürfen deshalb in Meisterschaftsspielen auch nur 9 Spieler gleichzeitig einsetzen.

Vereine, die gegen eine Mannschaft spielen, die mit 9 Spielern gemeldet wurde, dürfen in diesem Spiel ebenfalls nur mit 9 Spielern antreten. Die Spiele werden auf Sportplätzen in Normalgröße ausgetragen. Alle weiteren Regelungen für die Durchführung des Spielbetriebes sind uneingeschränkt anzuwenden. Dies gilt insbesondere auch bezüglich der Mindestzahl der Spieler bei Spielbeginn und zu der Anzahl der Austauschspieler.

Mit Beginn der Rückrunde ist ein Wechsel zurück zur Teilnahme am Spielbetrieb mit 11 Spielern sowie eine Reduzierung auf nur 9 Spielern möglich. Dieser Wechsel ist dem Koordinator Spielbetrieb bis zum 31.12.2023 über das DFBnet-Postfach mitzuteilen. Ein Wechsel von 9 auf 11 Spielern während der laufenden Hin- bzw. Rückrunde ist nicht möglich und führt deshalb im Einzelfall zum Spielverlust (Einsatz nicht spielberechtigter Spieler).

Mannschaften, die mit verringerter Spielerzahl am Spielbetrieb teilnehmen, sind aufstiegsberechtigt. In der höheren Spielklasse ist allerdings eine Teilnahme nur mit normaler Spielerzahl möglich.

Spielt ein Verein mit zwei Mannschaften der gleichen Altersstruktur in der untersten Spielklasse (A-Junioren = Kreisliga B sowie B- und C-Junioren = Kreisliga C), dann darf nur die zweite Mannschaft mit verringerter Spielerzahl antreten. Aufstiegsberechtigt ist in diesem Fall nur die Mannschaft, die mit 11 Spielern gemeldet wurde.

Kreisliga A, B- bis E-Juniorinnen

Bei den B- bis E-Juniorinnen findet ein kreisübergreifender Spielbetrieb statt. Der Spielbetrieb wird in der „Durchführungsbestimmung für den kreisübergreifenden Spielbetrieb der Juniorinnen 2023/2024 gesondert geregelt. Diese werden den betreffenden Vereinen durch die Staffelleitungen über das DFBnet-Postfach zugesandt.

Abschlussbestimmung

Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft in den Kreisligen B und C auf den Aufstieg, so kann nur die nächstplatzierte Mannschaft aufsteigen. Die in der Tabelle folgende Mannschaft kann nicht an einem geplanten Entscheidungsspiel bzw. einer Relegationsrunde teilnehmen.

Verzichtet eine Mannschaft auf die Teilnahme an einem Entscheidungsspiel bzw. an der Relegationsrunde, so gilt der für das jeweilige Spiel vorgesehene Gegner als Sieger.

Wenn nach Beendigung der Meisterschaftsspiele bis zur Klasseneinteilung der Saison 2024/2025 Vereine auf die Klassenzugehörigkeit verzichten bzw. keine entsprechende Mannschaft zur neuen Saison melden, kann der Kreis-Jugend-Ausschuss durch verminderten Abstieg bzw. vermehrten Aufstieg eine Sonderregelung unanfechtbar vornehmen (§ 16 (4) und § 16a (8) JSpO/WDFV). Dies gilt auch, wenn eine Angleichung der Staffeln für die neue Spielzeit durch die jeweils gemeldeten Mannschaften insgesamt erforderlich ist.

Sonderbestimmungen

1. Können die Spielrunden aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage oder höherer Gewalt erst nach dem 20.05./21.05.2023 beendet werden, kann die Austragung von Entscheidungsspielen sowie Relegationsrunden zur Ermittlung weiterer Aufsteiger entfallen. Die weiteren Aufsteiger (siehe Auf- und Abstiegsregelung in den jeweiligen Altersklassen) werden durch eine Quotientenberechnung auf Grundlage aller bis zur Beendigung der Spielrunde ausgetragenen und in der aktuellen Wertung befindlichen Spiele ermittelt. Hierzu werden der Punkte- und Torquotient (1. Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele (mit zwei Nachkommastellen); 2. Tordifferenz geteilt durch Anzahl der Spiele (mit zwei Nachkommastellen; 3. Anzahl der geschossenen Tore geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)) der an den Entscheidungsspielen bzw. Relegationsrunden zu beteiligenden Mannschaften zueinander verglichen. Das sich daraus ergebende Ergebnis (Vergleich bzw. Tabellenstand) führt zum Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse.

Die abschließende Entscheidung über die Austragung bzw. Nichtaustragung von Entscheidungsspielen bzw. Relegationsrunden trifft der Kreis-Jugend-Ausschuss.

Teil 3: Ordnungsgelder (§ 30 JSpO/WDFV)

Gegen Vereine und Juniorenmannschaften sind für die Spielklassen des Kreises aufgrund eines Vergehens folgende Ordnungsgelder gemäß § 30 (5) JSpO/WDFV zulässig:

Soweit für einzelne Vergehen keine ausdrückliche Strafbestimmung vorgesehen ist, richtet sich die Art und Höhe der Strafe nach der Schwere des sportlichen Vergehens. Es sind sodann entsprechende Strafen zu verhängen (§ 30 (8) JSpO/WDFV)

Für Vergehen und Verfehlungen von Zuschauern und Nichtmitgliedern haftet der Verein (§ 30 (10) JSpO/WDFV).

Maßnahmen gegenüber „Teamoffiziellen“ (§ 30 (12) JSpO/WDFV)

Trainer, Betreuer oder Mannschaftsverantwortliche („Teamoffizielle“), die vom Schiedsrichter/Spielleiter mit einer Gelben Karte verwarnt werden, können durch die Verwaltungsstelle mit einem Verweis oder einem Ordnungsgeld belegt werden.

Nach Erhebung eines Ordnungsgeldes ist in Wiederholungsfällen das Ordnungsgeld in Anlehnung an § 30 (6) JSpO/WDFV zu verdoppelt bzw. zu verdreifachen. Alternativ kann auch ein Verfahren vor dem zuständigen Jugendrechtsorgan eingeleitet werden.

Die Verwaltungsstelle hat ein Verfahren vor dem zuständigen Jugendrechtsorgan einzuleiten, wenn „Teamoffizielle“ während oder nach dem Spiel für ihr Verhalten vom Schiedsrichter/Spielleiter die Rote Karte gezeigt bekommen. Das Zeigen der Roten Karte führt nicht zu einer automatischen Sperre.

Teil 4: Schiedsrichter (SR)/Schiedsrichterassistenten (SR-A)

Kreisliga A

Die Spiele der A- bis D-Junioren sowie B-Juniorinnen (auch Freundschaftsspiele) werden mit amtlichen SR besetzt. Die Ansetzung der Spiele erfolgt durch den Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss (KSA).

Für Pflichtspiele ist eine SR-Anforderung nicht erforderlich, da die Ansetzung über das DFBnet erfolgt.

Kreisliga B

Die Spiele der A- bis C-Junioren (auch Freundschaftsspiele) werden mit amtlichen SR besetzt. Die Ansetzung der Spiele erfolgt durch den KSA.

Für Pflichtspiele ist eine SR-Anforderung nicht erforderlich, da die Ansetzung über das DFBnet erfolgt.

Kreisliga C

Die Spiele der B-Junioren (auch Freundschaftsspiele) werden mit amtlichen SR besetzt. Die Ansetzung der Spiele erfolgt durch den KSA.

Für Pflichtspiele ist eine SR-Anforderung nicht erforderlich, da die Ansetzung über das DFBnet erfolgt.

Freundschaftsspiele

Alle Freundschaftsspiele sind von den gastgebenden Vereinen frühzeitig in das DFBnet einzugeben. Sind aufgrund der Spielklasse amtliche SR vorgesehen, ist der VKSA Jörg Brelinger ergänzend über das DFBnet-Postfach zu informieren. (Anmerkung: bei kurzfristig vereinbarten Freundschaftsspielen telefonisch)

Nichtantreten eines amtlichen SR

Tritt der angesetzte SR zu einem Pflichtspiel nicht an, haben sich die Vereine auf einen anwesenden oder kurzfristig zu benachrichtigenden neutralen SR zu einigen. Kann ein neutraler

SR nicht für die Spielleitung gewonnen werden, gelten in den Kreisjuniorenligen die unter „Spielleiter“ veröffentlichten Regelungen.

Turnierspiele

Die Leitung der Spiele der A- bis C-Junioren sowie B-Juniorinnen erfolgt durch amtliche SR, die der D- und E-Junioren und der C- und D-Juniorinnen durch kompetente Spielleiter des ausrichtenden Vereins. Die Spiele der F-Junioren werden entsprechend den Regeln der Fair-Play-Liga (siehe allgemeine Bestimmungen/Fair-Play-Liga) durchgeführt; G-Junioren nach der neuen Form des Kinderfußball/Kleinfeldturniere.

Bei den A- bis C-Junioren sowie B - Juniorinnen sind amtliche SR einzuladen.

SR - Spesen

Für die Leitung von Juniorenspielen der Kreisligen sowie für Pokalspiele auf Kreisebene gelten folgende Spesensätze:

A-Junioren                                                  18,00 €

B-Junioren                                                  18,00 €

C- und D- Junioren und B- Juniorinnen          14,00 €

E-Junioren und jünger sowie SR - Assistent    12,00 €

Bei Freundschaftsspielen gegen höherklassige Mannschaften gilt der höhere Spesensatz.

Bei witterungsbedingtem Spielausfall stehen dem Schiedsrichter die halben Sätze zu. Außerdem erhält der SR-Fahrgeld gemäß den Tarifen des VRR (ÖPNV) bzw. von 0,30 € prozurückgelegtem Kilometer bei Benutzung eines Kfz.

Spielleiter

Spiele, für die amtliche SR nicht gestellt werden, sind von mindestens 15 Jahre alten regelkundigen Vereinsmitgliedern (Spielleitern) zu leiten. Das Vorrecht zur Spielleitung hat hierbei der Gast, verzichtet dieser auf sein Recht, ist der Platzverein verpflichtet, einen Spielleiter zu stellen.

Unabhängig davon ist ein bestätigter SR bzw. „geprüfter Spielleiter“ stets vorrangig zur Spielleitung berechtigt. Insoweit steht der „geprüfte Spielleiter“ einem amtlichen SR gleich. Stellen sowohl Platz- als auch Gastverein einen bestätigten SR bzw. geprüften Spielleiter (Nachweis erfolgt durch Vorlage eines gültigen SR-/ Spielleiterausweises), steht dem Gastverein das Vorrecht der Spielleitung zu.

Schiedsrichterassistenten

Bei den Spielen der A- bis D-Junioren hat jeder Verein einen nichtneutralen SR-A zu stellen, der vor Spielbeginn vom Verein mit Vor- und Nachnamen im Spielbericht einzutragen ist. Dieser nichtneutrale SR-A muss Mitglied in einem Verein sein.

Das Feld „nichtneutraler SR-Assistenten“ ist im neuen SBO nicht mehr vorhanden. Die nichtneutralen SR-A sind von den Vereinen vor dem Spiel (Reiter „Info“) als Schiedsrichter hinzuzufügen. Die Eintragung "SCHIEDSRICHTER HINZUFÜGEN" ist nur am Spieltag für die Vereine / Schiedsrichter möglich. Mit den Eintragungen des SR zum Spielverlauf übernimmt dieser die von den Vereinen eingetragenen Personen für die Funktionen 1. Assistent und 2. Assistent.

Teil 5: Spielfeldgrößen und Spielbetrieb bei den D-Junioren/Juniorinnen bis G-Junioren

Spielfeldgrößen

Es ist unzulässig, Spiele der genannten Mannschaften auf anderen Spielfeldern auszutragen. (Entsprechend der örtlichen Verhältnisse ist das Spielfeld anzugleichen.) Die Kleinfeldtore sind mit geeigneten Mitteln zu sichern.

Der Aufenthalt an der Seitenlinie ist während des Spiels nur dem Trainer und Betreuer gestattet. Diese (maximal 2 Personen) halten sich in der Coachingzone auf.

Die Eltern/Fans (Zuschauer) halten Abstand zum Spiel. Sie stehen ausschließlich „auf den Rängen" hinter der Absperrung.

sh DF Kinderfußball

Kinderfußball G-Junioren

kreisförmiger Aufbau

Spielfeldgröße ca. 20m breit x 16m lang

sh DF Kinderfußball

Kinderfußball F-Junioren

Spielfeldgröße ca. 33m x 20m 5 vs 5

ca. 25m x 18m 3 vs 3

Torgröße

5m x ca. 1,65m mit

Torhöhenreduzierung 5 vs 5

1,2 m – 2m x 0,80-1,2m 3 vs 3

Spielbetrieb

D-Junioren/Juniorinnen

Die Ausbildung und Förderung der Jungen und Mädchen im „goldenen Lernalter“ zwischen elf und zwölf Jahren steht weiterhin eindeutig im Vordergrund. Zu Gunsten vieler Ballkontakte und einer daraus resultierenden gesteigerten Spielfreude bei jedem Einzelnen, sollen die Jugendlichen lange die Möglichkeit erhalten, auf relativ engem Raum Fußball zu spielen. Auch sollen die Spieler und Spielerinnen zunehmend die Fußballregeln kennen lernen. Dabei kennzeichnen Fairplay, Toleranz und Akzeptanz auch diese Spielform.

Spielberechtigung: Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele ist erforderlich.

Anzahl der Spieler: 9 (bei Spielbeginn mindestens 6)

Austauschspieler: 5 Spieler – mehrfaches Einwechseln ist zulässig – jedoch nur in einer Spielruhe mit Zustimmung des Spielleiters.

Spielfeldgröße: ca. 70 x 50m

Tore: 5 x 2m

Spieldauer: 2 x 30 Minuten

Spielball: Größe 4 - Leichtball bis 350 g

Abseitsregel: kommt zur Anwendung

Rückpassregel: kommt zur Anwendung

regelwidriges Spiel: entsprechend den Fußballregeln

(Der Abstoß, Abschlag bzw. Abwurf über die Mittellinie ist in dieser Altersklasse kein Regelverstoß.)

Eckstoß: von der „Eckfahne“

Die Spielergebnisse sind im Spielbericht einzutragen. Ergebnistabellen werden veröffentlicht.

E-Junioren

Der Erlebnis- statt Ergebnisfußball ist bezeichnend für die Spielform (auch) bei den E-Junioren. Durch vielfältige Bewegungsangebote sind weiterhin Freude und Spaß an Spiel und Sport zu vermitteln. Siegen und Verlieren lernen, Fairness und Zuverlässigkeit stehen für die auch zuvermittelnden Werte.

Auch bei den E-Junioren wird eine Spielform gewählt, die den Neigungen, dem Könnensstand und dem Alter der Kinder gerecht wird. Das Regelwerk kommt weiterhin in einfacher Form zur Anwendung.

Die „vereinfachten“ Spielregeln:

Spielberechtigung: Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele ist erforderlich

Anzahl der Spieler: 7 (bei Spielbeginn mindestens 5)

5 Spieler – mehrfaches Einwechseln ist zulässig – jedoch nur in einer Spielruhe und mit Zustimmung des Spielleiters.

Spielfeldgröße: ca. 55 x 35m

Tore: 5 x 2m

Spieldauer: 2 x 25 Minuten

Spielball: Größe 4 – Leichtball bis 350g

Abseitsregel: kommt nicht zur Anwendung

Rückpassregel: kommt nicht zur Anwendung

Abstoß: vom Boden *

Einwurf: Bei falscher Ausführung Wiederholung durch den

gleichen Spieler, Fehler erklären.

Eckstoß: von der „Eckfahne"

je nach Vergehen (direkt/indirekt); Strafstoß 8m

* Ergänzend zu den Bestimmungen im Anhang zur WDFV-Jugendspielordnung hat der Verbands-Jugend-Ausschuss des FLVW festgelegt, dass der Torabstoß sowie der Abwurf/ Abschlag des Torhüters aus dem Spiel heraus (soweit dieser den Ball mit den Händen kontrolliert hat) vor der Mittellinie von einem Feldspieler berührt werden muss.

Die Spielfortsetzung erfolgt durch einen indirekten Freistoß von der Mittellinie (und zwar dort, wo der Ball die Mittellinie überschritten hat). Die Spielergebnisse sind im Spielbericht einzutragen. Ergebnistabellen werden veröffentlicht.

F-Junioren (Kinderfußball)

Den Kindern soll im Rahmen der so genannten Fair-Play-Liga ein kindgerechtes Fußballspielen ermöglicht werden (siehe auch Anhang IV zur DFB-Jugendordnung) Freude und Spaß an Spiel und Sport stehen dabei im Vordergrund. Die Spiele werden ohne Schiedsrichter ausgetragen. Die Spieler und Spielerinnen sollen die Entscheidungen (F = Foul, A = Aus und T = Tor) selbst treffen. Unterstützt werden die Kinder dabei von einem regelkundigen Spielbegleiter. Dieser greift dann ins Spiel ein, wenn er von den Kindern gefragt wird, sowie bei einem groben Regelverstoß, der als solcher nicht von den Kindern erkannt wird. Ferner ist er für das Einhalten der Spielzeit verantwortlich (An- und Abpfiff). Der Spielbegleiter ist nach den im Junioren-Terminkalender unter Spielleiter beschriebenen Kriterien zu stellen und hat somit in abschließender Konsequenz Weisungsbefugnis auch gegenüber Trainern, Betreuern und Zuschauern.

Fair-Play-Liga Regeln:

1. Spielbegleiter-Regel:

Die Kinder entscheiden selbst und spielen ohne Schiedsrichter. Die Regeln im Kinderfußball sind einfach. Da kein Schiedsrichter auf dem Platz ist, lernen die Kinder Verantwortung für sich selbst und Mitverantwortung für andere zu übernehmen. Sie lernen, Entscheidungen zu treffen und zu akzeptieren.

2. Zuschauer-Regel (Fan-Regel):

Die Eltern (Fans) halten Abstand zum Spielfeld. Die direkte Ansprache an die Kinder von außen wird unterbunden. Die Kinder können so ihre eigene Kreativität und Freude am Spiel entfalten. Anfeuern ja – Steuern nein!

3. Trainer Regel:

Die Trainer begleiten das Spiel aus einer gemeinsamen „Coachingzone“ (die sich an der Außenseite des Spielfeldes in Höhe der Mittellinie befindet). Die Trainer verstehen sich als Partner im sportlich fairen Wettkampf. Sie sind Vorbilder! Sie geben nur die nötigsten Anweisungen und unterstützen den Spielbegleiter.

Die „vereinfachten“ Spielregeln F-Junioren beim Kinderfußball

Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele ist erforderlich

Anzahl der Spieler: 7 (bei Spielbeginn mindestens 5)

Austauschspieler: beliebig - mehrfaches Einwechseln ist zulässig- jedoch nur in einer Spielruhe und mit Zustimmung des Spielbegleiters.

Spielfeldgröße: ca. 33 x 20m bei 5 gegen 5m

ca. 25 x 18 bei 3 gegen 3

(mehrere Spielfelder sind möglich)

Tore: 5 x 2m mit Torhöhenreduzierung, ca. 1,5m x 0,90m (oder ähnliches)

Spieldauer: mehrfach 5 – 8 Minuten, (die gesamte Spielzeit von 40 Minuten darf nicht überschritten werden).

Spielball: Größe 3 – Leichtball bis 290g

Abseitsregel: kommt nicht zur Anwendung

Rückpassregel: kommt nicht zur Anwendung

Abstoß/Abschlag: abrollen durch Torwart*in

Einwurf: Eindribbeln oder einpassen

Eckstoß: von der „Eckfahne"

regelwidriges Spiel: Verstoß erklären, Freistöße nur direkt; Strafstoß 8m

Die Torhöhenreduzierung /Torabhängung ist ab der Spielzeit 2023/ 2024 verpflichtend.

Tore dürfen erst ab der Mittellinie erzielt werden. Sofern der Ball die Torhöhenreduzierung (5m x 1,65m) berührt, ist es kein Tor (Ausball).

Regeltechnisch ist die Reduzierung als Verbreiterung der Torlatte zu sehen.

Die Spielergebnisse sind im Spielbericht einzutragen. Ergebnistabellen werden nicht veröffentlicht. Darüber hinaus ist das Veröffentlichen von Spielergebnissen in jeder Form nicht erwünscht.

Die „vereinfachten“ Spielregeln bei den G-Junioren beim Kinderfußball

Spielberechtigung: Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele ist erforderlich

Anzahl der Spieler: 3 (bei Spielbeginn mindestens 4)

Austauschspieler: fliegendes ein- und auswechseln, Spielerwechsel nach einer Minute oder bei Torerfolg

Die Höchstanzahl der Spieler ist auf maximal 12 begrenzt. Wenn 3 gegen 3 gespielt wird, kann maximal ein Auswechselspieler eingewechselt werden.

Die Trainer bzw. die Mannschaftsverantwortlichen sprechen sich spätestens 2 Tage vor Spielbeginn untereinander ab und teilen die Anzahl der Spieler mit.

Spielfeldgröße: ca. 20 x 16m

Tore: ca. 1,5m x 0,90m (oder ähnliches)

Spieldauer: mehrfach ca. 5 – 8 Minuten (die gesamte Spielzeit von 40 Minuten darf nicht überschritten werden).

Spielball: Größe 3 - Leichtball bis 290g

Abseitsregel: kommt nicht zur Anwendung

Rückpassregel: kommt nicht zur Anwendung

Abstoß/Abschlag: Abstand halten. Tor nicht zustellen. Der Ball wird in der Nähe des Tores eingedribbelt oder eingepasst.

Einwurf: Eindribbeln oder einpassen, statt einwerfen.

Eckstoß: Keine Ecke – Eindribbeln oder einpassen von der Seitenlinie.

regelwidriges Spiel: Regeln die Kinder möglichst unter sich selbst. Die Trainer greifen nur im Notfall ein. Gemäß Fair Play Liga ohne Spielbegleiter

Torerzielung: Tore dürfen erst ab der gedachten Mittellinie erzielt werden.

Torwart: Es wird ohne Torwart*in gespielt.

Das Tor darf nicht zugestellt werden.

Im Spielbericht ist das Ergebnis mit null zu null einzutragen. Ergebnistabellen werden nicht veröffentlicht. Darüber hinaus ist das Veröffentlichen von Spielergebnissen in jeder Form nicht erwünscht. Ein zu tragen sind auch Spielleiter und Ordnungsdienst,

Vorlage Mannschafteinteilung – Möglichkeit

Teil 6: Rechtsorgane/Rechtsmittel

Zuständigkeit der Rechtsorgane

Für alle Angelegenheiten der Vereine bzw. Mannschaften auf Kreisebene

KSG 06 Bochum        Berufungsinstanz BSG 5

Für alle Angelegenheiten der Vereine bzw. Mannschaften auf Bezirksebene

BSG                           Berufungsinstanz (VJSG FLVW)

Für alle Angelegenheiten der Vereine bzw. Mannschaften auf Verbandsebene (Landesliga / Westfalenliga)

Verbands-Jugend-Sportgericht FLVW

Jakob-Koenen-Str. 5, 59174 Kamen

Das VJSG FLVW ist auch zuständig für die Durchführung von Revisions-verfahren

Rechtsmittel sind grundsätzlich über das DFBnet-Postfach einzulegen (siehe auch § 14 RuVO/WDFV).

Rechtsmittel der Vereine

* Wird der Einspruch gegen eine Spielwertung mit dem Tatbestand begründet, dass ein unter Schutzfrist stehender Junior in der unteren Mannschaft mitgewirkt hat oder wenn in einem Spiel ein Spieler mitwirkt, der am selben Tag bereits ein Juniorenspiel bestritten hat, so kann dieser Antrag über das DFBnet Postfach auch an die Spielleitende Stelle gestellt werden (siehe auch § 24 (3) JSpO/WDFV). In diesem Fall ist die Zahlung einer Einspruchsgebühr nicht erforderlich.

1.

2. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsstellen

3. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rechtsorgane

4. Einspruchs- und Rechtsmittelgebühren

5. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Abteilung Spielberechtigung/WDFV (Passstelle) - § 6 (8) JSpO/WDFV

Gegen Entscheidungen der Abteilung Spielberechtigung/WDFV ist die Beschwerde gemäß §19 (4) RuVO/WDFV zulässig. Die Beschwerde ist gebühren- und auslagenpflichtig. Die Gebühr beträgt 50,00 €. Der antragstellende Verein hat die Beschwerde mit Begründung über das DFBnet-Postfach binnen 14 Tagen nach Ausstellungsdatum des Spielerpasses unter gleichzeitiger Zahlung der Gebühren bei der Abteilung Spielberechtigung/WDFV einzulegen.

Ein anderer Verein kann eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Abteilung Spielberechtigung/WDFV mit Begründung über das DFBnet-Postfach innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Beschwerdegründe - jedoch spätestens 3 Monate nach Ausstellungsdatum – unter gleichzeitiger Zahlung der Gebühren bei der Abteilung Spielberechtigung/WDFV einlegen.

6. Konten

7. Geschäftsverteilungsplan KSG 06 Bochum

Entsprechend § 22 Abs.6 RuVo/WDFV hat das KSG Bochum 06 für das Geschäftsjahr 2022/2023 nachstehenden Geschäftsverteilungsplan verabschiedet.

Grundsätzliches:

Alle zur Entscheidung beantragten Verfahren sind an den gewählten (stellv.) Vorsitzenden des KSG zur Bearbeitung bzw. zur Weiterleitung an die zuständigen Einzelrichter zu richten; dies unter Anwendung der Sportgerichtsbarkeit, an folgende Adresse: flvw.ksg6@flvw.evpost.de

Bei Jugendverfahren eine Kopie an Heinrich Homberg direkt senden.

Sämtliche Verfahren die wegen des Verdachtes einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter oder einem Spieler durchgeführt werden, werden als Kammerverfahren im Sinne von §43 RuVO/WDFV durchgeführt. Verfahren von Einsprüchen gegen die Spielwertung oder Spielabbrüche werden ebenfalls als Kammerverfahren gemäß §43 RuVO/WDFV durchgeführt.

Verfahren gegen Ausschreitungen oder Gewalt von Zuschauer werden ebenfalls als Kammerverfahren gemäß §43 RuVO/WDFV durchgeführt.

1. Zusammensetzung

Markus Selzener Waldesrand Linden (Vorsitzender)

Gerhard Abstins SG Wattenscheid 09

Murat Ugur Hasretspor

Joachim Köhn Rot-Weiß Markania Bochum

Heinrich Homberg Blau-Weiß Grümerbaum (stellv. Vorsitzender)

Frank Scheffler VFB Günnigfeld

Jörg Galka SF Westenfeld

Martin Thiede TUS Querenburg

2. Zuständigkeit

a) Als Einzelrichter des KSG sind zuständig für den Seniorenbereich

Einzelrichter Stellvertreter

Markus Selzener Kreisliga A 1 Joachim Köhn

Murat Ugur Kreisliga A 2 Gerhard Abstins

Gerhard Abstins Kreisliga B 1 Markus Selzener

Joachim Köhn Kreisliga B 2 Murat Ugur

Heinrich Homberg Kreisliga B 3 Gerhard Abstins

Gerhard Abstins Kreisliga C 1 Markus Selzener

Murat Ugur Kreisliga C 2 Markus Selzener

Joachim Köhn Kreisliga C 3 Gerhard Abstins

Markus Selzener Kreisliga C 4 Joachim Köhn

Frank Scheffler Kreisliga C 5 Gerhard Abstins

Joachim Köhn Pokal Murat Ugur

Murat Ugur Frauen Kreisliga Joachim Köhn

Gerhard Abstins F.-Spiele und Turniere Markus Selzener

c) Als Einzelrichter des KSG sind zuständig für den Juniorenbereich

Einzelrichter Stellvertreter

Heinrich Homberg A-Junioren Frank Scheffler

Frank Scheffler B-Junioren Heinrich Homberg

Martin Thiede C-Junioren Jörg Galka

Jörg Galka D-Junioren Martin Thiede

Martin Thiede E-Junioren Jörg Galka

Frank Scheffler F-Junioren Jörg Galka

Jörg Galka G-Junioren Martin Thiede

Frank Scheffler D-C-B Juniorinnen Heinrich Homberg

Heinrich Homberg Turnierspielberichte Martin Thiede

Heinrich Homberg Freundschaftsspiele Frank Scheffler

Martin Thiede Pokalspiele Frank Scheffler

Bei einem Kammerverfahren sind grundsätzlich der Vorsitzende, der zuständige Einzelrichter sowie ein weiteres Mitglied (Beisitzer) des Sportgerichtes anwesend.

Ist der Vorsitzende gleichzeitig auch als Einzelrichter tätig, dann wird der Einzelrichter durch ein weiteres Mitglied des Sportgerichtes ersetzt.

3. Verfahrenseinleitung

Die Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens erfolgt über das DFBnet-Postfach des Sportgerichts.

Adresse: flvw.ksg6@flvw.evpost.de

Der Vorsitzende leitet das Verfahren an den zuständigen Einzelrichter weiter gleichzeitig informiert er die am Verfahren Beteiligten (§ 30 (3) RuVO/WDFV.

Verfahren vor den Verbandssportgerichten

Für alle Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielverkehr der einzelnen Junioren- und Juniorinnenmannschaften ergeben, sind zuständig:

1. Instanz

a) Die Bezirks-Sportgerichte (BSG) u. a. für alle Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielverkehr der Junioren-/Juniorinnen-Bezirksligamannschaften ergeben (§ 24 (1) und (2) RuVO/WDFV und § 37 (4) FLVW-Satzung).

Die Zuständigkeit der einzelnen Sportgerichte ist wie folgt geregelt:

BSG 1 = flvw.bsg1@flvw.evpost.de

BSG 2 = flvw.bsg2@flvw.evpost.de

BSG 3 = flvw.bsg3@flvw.evpost.de

BSG 4 = flvw.bsg4@flvw.evpost.de

BSG 5 = flvw.bsg5@flvw.evpost.de

b) Das Verbands-Jugend-Sportgericht (VJSG) für alle Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielverkehr der Mannschaften ergeben, die der Westfalen- und Landesligen zugeordnet sind (§ 25 (1) und (2) Bst. a) der RuVO/WDFV).

2. Instanz

a) Die BSG sind zuständig für die Entscheidungen über die Rechtsmittel gegenUrteile und Beschlüsse der Kreis-Sportgerichte (§ 24 (3) RuVO/WDFV):

c) Das Verbands-Jugend-Gericht WDFV -verbandsgeschaeftsstelle.WDFV@WDFV.evpost.de) für Entscheidungen über Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse des VJSG (§ 6 (4) JO/WDFV, § 27 RuVO/WDFV).

Einsprüche gegen die Wertung eines Pflichtspieles sind bei dem zuständigen Rechtsorgan (§ 58 (1) RuVO/WDFV) über DFBnet-Postfach einzulegen (§ 14 (4) RuVO/WDFV). Die Einsprüche sind, entsprechend dem jeweils ergangenen Geschäftsverteilungsplan, entweder an den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Rechtsorgans und/oder an den zuständigen Einzelrichter/die zuständige Einzelrichterin zu richten. Einsprüche an das VJSG sind an das DFBnet-Postfach (flvw.vjsg@flvw.evpost.de) zu senden. Die Einspruchsgebühren sind innerhalb der Frist (§ 58 (1) RuVO/WDFV) zu zahlen.

Rechtsmittel durch Vereine sind über das DFBnet-Postfach (§ 14 (4) RuVO/WDFV) bei dem Rechtsorgan einzulegen, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat. In allen anderen Fällen sind Rechtsmittel per „Einschreibesendung“ gemäß § 14 (6) RuVO/WDFV zuzustellen. Rechtsmittel an das VJSG sind dabei an das DFBnet-Postfach (flvw.vjsg@flvw.evpost.de) oder als „Einschreiben“ an den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e. V., VJSG, Jakob-Koenen-Str. 2, 59174 Kamen, zu senden.

Die Rechtsmittelgebühren sind innerhalb der Frist des § 54 (2) RuVO/WDFV zu zahlen.

Die Einspruchs- und Rechtsmittelgebühren in Angelegenheiten der Jugend ergeben sich aus § 31 (3) JSpO/WDFV. Diese betragen:

1. vor dem Kreis-Sportgericht                                                        25,00 €;

2. vor dem Bezirks-Sportgericht                                                     50,00 €;

3. vor dem Verbands-Jugend-Sportgericht                                     100,00 €;

4. vor dem Jugend-Sport-Gericht WDFV                                        100,00 €;

5. vor dem Verbands-Jugend-Gericht WDFV                                   200,00 €;

Vereine, die mit ihren 1. Mannschaften in der Kreisliga B, C oder D spielen sowie Vereine ohne Herren- oder Frauenmannschaften und Vereinsmitglieder, haben in allen Fällen nur die Hälfte der Gebühren zu zahlen.

Die Einspruchsgebühren für Einsprüche an die Bezirks-Sportgerichte und das Verbands-Jugend-Sportgericht sowie die Rechtsmittelgebühren für Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Bezirks-Sportgerichte sind an den FLVW - Sparkasse UnnaKamen, (BIC WELADED1UNN,

IBAN: DE51 4435 0060 0005 0034 21) - zu zahlen.

Die Rechtsmittelgebühren für Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verbands-Jugend-Sportgerichts sind an den Westdeutschen Fußballverband - Postbank Essen,

BIC PBNKDEFF, IBAN DE91 3601 0043 0005 0044 38 - zu überweisen.

Teil 7: Turniere

1. Genehmigungsverfahren

Der vollständige Antrag auf Turniergenehmigung ist spätestens vier Wochen vor dem Austragungstermin bei dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb (René Schrader) einzureichen. Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen über das DFBnet-Postfach zu stellen.

Der Antrag auf Genehmigung muss folgende Angaben enthalten:

1. Name des ausrichtenden Vereins

2. Zeitpunkt der Veranstaltung

3. Art des Turniers (z. B. Kleinfeldturnier)

4. Teilnehmende Mannschaften

5. Austragungsmodus (Turnierordnung) und Spielplan* mit Spielzeiten

* Wird das Turnier (der Spielplan) im DFBnet angelegt, ist darauf bei der Antragstellung hinzuweisen.

Turnierordnung (Durchführungsbestimmung)

Die Turnierordnung (Durchführungsbestimmung) darf keine den Satzungen und Ordnungen des DFB/WDFV/FLVW entgegensprechenden Bestimmungen enthalten. Außerdem muss in der Turnierordnung darauf hingewiesen werden, dass bei Feldverweisen die satzungsgemäße Sperre (mindestens 2 Wochen) in Kraft tritt und ein Eintrag im Spielbericht (Vergehen in einer Spielpause) den Ausschluss vom Turnier mit anschließender Meldung an die spielleitende Stelle nach sich zieht.

Die entsprechende Turniergenehmigung wird über das DFBnet-Postfach zugestellt, ist vor Turnierbeginn auszudrucken und muss bei der Turnierdurchführung zur Verfügung gehalten werden.

2. Spielzeit

                                               Tägliche Höchstspielzeit  Mindestspielzeiten:

A – Junioren:                            180 Minuten                    20 Minuten

B – Junioren/innen:                   160 Minuten                    20 Minuten

C – Junioren/innen:                   140 Minuten                    15 Minuten

D – Junioren/innen:                   120 Minuten                    15 Minuten

E – Junioren:                             100 Minuten                    10 Minuten

Bei Turnierendspielen sind Verlängerungen zulässig. Die Spielzeit der Verlängerung muss in der Gesamtspielzeit enthalten sein.

3. Turnierdauer

Den Veranstaltern von Jugendturnieren wird empfohlen, folgende Turnierdauer nicht zu überschreiten:

A- und B-Junioren/Juniorinnen: 8,00 Stunden

C- Junioren/innen und D-Junioren/innen: 7,00 Stunden

E- Junioren: 6,00 Stunden

F- und G- Junioren: 3,00 Stunden

Sollte die empfohlene Turnierdauer überschritten werden, steht es den Mannschaften frei, ihre Teilnahme innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Spielplans abzusagen. In diesen Fällen wird vom KJA kein Ordnungsgeld verhängt.

Bei den F- und G-Junioren beträgt die vorgeschriebene Höchstdauer grundsätzlich drei Stunden.

4. F- und G-Junioren

Bei den G- und F-Junioren/-innen werden ausschließlich Spielfeste genehmigt, die maximal drei Stunden dauern. Die Durchführung hat analog zum FLVW-Regelwerk „Spielformen im Kinderfußball“ zu erfolgen.

5. Turnierarten

a) Nationale Turniere

Beteiligung ausschließlich von Mannschaften von Vereinen, die dem DFB angehören.

Zuständig für die Genehmigung: Koordinator sonstiger Spielbetrieb

b) Internationale Turniere

Beteiligung von mindestens einer Mannschaft eines Vereins eines anderen Nationalverbandes.

Zuständig für die Genehmigung: Die Genehmigung ist über den Koordinator sonstiger Spielbetrieb beim Verbands-Jugend-Ausschuss unter Verwendung des DFB-Vordruckes „Antragsformular für Spiele mit ausländischen Mannschaften im In- und Ausland“ (siehe Kreisseite) zu beantragen. (Freiumschlag beifügen: FLVW, Jakob-Koenen-Str. 5, 59174 Kamen).

Bei internationalen Turnieren sind besondere Vorkommnisse über den zuständigen Kreis-Jugend-Ausschuss an den Verbands-Jugend-Ausschuss unmittelbar zu melden. Dieser gibt die Meldung an den DFB weiter. Auf Anforderung des DFB sind diesem bei internationalen Turnieren die Genehmigungsunterlagen sowie die Spielberichte zu überlassen.

c) Turniere außerhalb des Verbandsgebiets des DFB

Turnierteilnahmen deutscher Junioren-/Juniorinnen-Mannschaften im Ausland.

Zuständig für die Genehmigung: Die Genehmigung ist über den Koordinator sonstiger Spielbetrieb beim Verbands-Jugend-Ausschuss unter Verwendung des DFB-Vordruckes „Antragsformular für Spiele mit ausländischen Mannschaften im In- und Ausland“ (siehe Kreisseite) zu beantragen. (Freiumschlag beifügen: FLVW, Jakob-Koenen-Str. 5, 59174 Kamen). Bei Turnierteilnahme sind der Spielplan und die Turnierbedingungen dem Antrag beizufügen.

6. Turnierdurchführung

1. Die Austragung angesetzter Pflichtspiele (auch Entscheidungsspiele) hat unbedingten Vorrang.

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Turnierablauf Sorge zu tragen. Dieser hat u. a. folgende Aufgaben:

• auf den Spielberichten von Vereinen außerhalb des Kreisgebietes ist der Kreis- und Landesverband des betreffenden Vereins anzugeben;

• die beteiligten Vereine zur vollständigen Ausfertigung der Turnier-Spielberichten anzuhalten (kommt der teilnehmende Verein dem Ersuchen nicht nach, ist dies zu vermerken);

• bei der Verwendung von Papierspielberichten diese sowie einen mit den Spielergebnissen versehenen Spielplan innerhalb einer Woche nach Turnierende dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb zuzuleiten;

• bleibt eine Mannschaft dem Turnier fern (Nichtantreten) ist dem betreffenden Spielbericht auch eine schriftliche Turnierzusage des betreffenden Vereins beizufügen

• Spielberichte, die Eintragungen über Feldverweise o. Ä. enthalten, sind dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb unverzüglich zu übersenden;

3. Wird vom Schiedsrichter (Spielleiter) in den Spielpausen eines Turniers ein Vergehen wahrgenommen, das während des laufenden Spiels zu einem Feldverweis geführt hätte, und hat dies der Turnierleitung mitgeteilt, gilt der Spieler als des Feldes verwiesen und ist von der weiteren Turnierteilnahme ausgeschlossen. Im Übrigen tritt die satzungsgemäße Sperre in Kraft.

7. Absagen/Nichtantreten

Turnierabsagen müssen spätestens sieben Tage vor Turnierdatum erfolgen. Absagen der Turnierteilnahme weniger als eine Woche vor der Veranstaltung werden wie Nichtantreten bewertet. Rechtzeitige Absagen (mindestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin) sind auch dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb (= Turnierspielleiter) in Kopie zuzustellen.

8. E-Mailversand

Für die Korrespondenz der Turnierorganisation (z. B. Zusage, Absage, Turnierordnung, Spielplan) sind die DFBnet-Postfachadresse der Vereine zu verwenden. Andere Anschriften werden bei entstehenden Streitigkeiten nicht anerkannt.

9. Turnierordnung

Einen Vorschlag für die Gestaltung einer Junioren-Turnierordnung ist auf der Internetseite des Fußballkreises hinterlegt.

Durchführungsbestimmungen Kinderfußball im Kreis Bochum

                                                für G- und F-Junioren

Vorbereitung und Ablauf Pflichtspielbetrieb

• Termin und Teilnehmer werden durch den Staffelleiter Spielbetrieb festgelegt und bekanntgegeben

Turniere (Spielfeste)

Vor dem Spielfest:

• Spielplan sowie Turnierordnung erstellen und Spielfest beim Koordinator sonstiger Spielbetrieb vier Wochen vor der Veranstaltung beantragen

• Wir empfehlen pro Spielfest maximal vier bis fünf Mannschaften sowie pro Begegnung mindestens drei Durchläufe, bevor eine längere Pause eingelegt wird.

• Die Anzahl der Teams pro Mannschaft kann durch den Ausrichter über die Turnierordnung begrenzt werden.

• Die Dauer des Spielfestes darf 180 Minuten (inklusive „Siegerehrung“) nicht überschreiten

• Spielfelder Durchnummerieren

Am Tag des Spielfests

• Ausrichter: Spielfelder aufbauen und Spielpläne verteilen

Nach dem Spielfest:

• gemeinsamer Abbau und Feedback der teilnehmenden Teams

Trainer während des Spielfeldes

• Spielbeobachter und Betreuer der Spieler

• Spieler spielen lassen und weniger coachen

• für positive Stimmung sorgen

• Bei einem Foul sollen die Trainer nur im Notfall eingreifen

• Stehen an einem zugewiesenen Feld an der Seite

• Spielleiter

Regeln

• Eindribbeln einpassen statt einwerfen

• keine Ecke – Eindribbeln von der Seitenlinie

• Beim Toraus – Abstand halten und Tor nicht zustellen, eindribbeln pder passen

• Tore nur aus der gegnerischen Hälfte

• Foulspiel regeln die Kinder möglichst unter sich selbst

• Nach einem Torerfolg zieht sich die Mannschaft in die eigene Hälfte zurück

• Spieler Wechsel nach einer Minute oder Torerfolg

• Spielzeit ca. 5 - 8 Minuten (die gesamte Spielzeit von 40 Minuten darf nicht überschritten werden.), mehr Spieler = mehr Mannschaften = weniger Spielzeit

Rückmeldung im DFBnet

teilnehmende Vereine tragen nur ihre Spieler ein, als Spielergebnis 0:0; bei Spielfesten können Papierspielberichte genutzt werden

Aufbau Platzanlage

• kreisförmiger Aufbau

• 3 x 3 Spieler (plus Ergänzungsspieler) oder im Notfall 2 x 2

• Maße: 20m breit und 16m lang

• Torgröße: ca. 1,5 x 0,90 (oder ähnliches)

Die „vereinfachten“ Spielregeln F-Junioren beim Kinderfußball

Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele ist erforderlich

Anzahl der Spieler: 7 (bei Spielbeginn mindestens 5)

Austauschspieler: beliebig - mehrfaches Einwechseln ist zulässig- jedoch nur in einer Spielruhe und mit Zustimmung des Spielbegleiters.

Spielfeldgröße: ca. 33 x 20m bei 5 gegen 5m

ca. 25 x 18 bei 3 gegen 3

(mehrere Spielfelder sind möglich)

Tore: 5 x 2m mit Torhöhenreduzierung, ca. 1,5m x 0,90m (oder ähnliches)

Spieldauer: mehrfach 5 – 8 Minuten, (die gesamte Spielzeit von 40 Minuten darf nicht überschritten werden).

Spielball: Größe 3 – Leichtball bis 290g

Abseitsregel: kommt nicht zur Anwendung

Rückpassregel: kommt nicht zur Anwendung

Abstoß/Abschlag: abrollen durch Torwart*in

Einwurf: eindribbeln oder einpassen

Eckstoß: von der „Eckfahne"

regelwidriges Spiel: Verstoß erklären, Freistöße nur direkt; Strafstoß 8m

Die Torhöhenreduzierung /Torabhängung ist ab der Spielzeit 2023/ 2024 verpflichtend.

Regeltechnisch ist die Reduzierung als Verbreiterung der Torlatte zu sehen.

Die Spielergebnisse sind im Spielbericht einzutragen. Ergebnistabellen werden nicht veröffentlicht. Darüber hinaus ist das Veröffentlichen von Spielergebnissen in jeder Form nicht erwünscht.

Im Spielbericht ist das Ergebnis mit null zu null einzutragen. Ergebnistabellen werden nicht veröffentlicht. Darüber hinaus ist das Veröffentlichen von Spielergebnissen in jeder Form nicht erwünscht.

Aufbau Platzanlage

• 5 x 5 Spieler (mit TW/plus Ergänzungsspieler) oder im 3 x 3

• 33m x 20m bei 5 gegen 5, Torgröße 5m x 1,65m

• 25 m x 18 m bei 3 gegen 3, Torgröße 1,20 -2m x 0,8 -1,20m

*5 vs. 5 alternativ auch Kleinfeldtore höhenreduziert (1,65m), Kippsicherung beachten!

Stand: 01.08.2023