Rechtsmittel

 

Zum 01.07.2017 ist die neue Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (RuVO/WDFV) in Kraft getreten. Durch die grundlegende Überarbeitung der bisherigen RuVO/WDFV soll die Handhabung vereinfacht und modernisiert werden.

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

  • Die bisherigen Spruchkammern erhalten die Bezeichnung Sportgerichte.
  • Alle Zustellungen von Verbänden, Vereinen und Organen an Verbände, Vereine und Organe sollen grundsätzlich über das DfBnet-Postfach erfolgen. Auch erfolgen Zustellungen an Vereinsmitglieder und Vereinsmitarbeiter durch Zustellung an den Verein über das DFBnet-Postfach. Der Verein hat dann die an ihn zugestellte Mitteilung unverzüglich an den Adressaten weiterzuleiten. Dies gilt nicht für Schiedsrichter, Schiedsrichterassistenten und Verbandsmitarbeiter.
  • Anhängige Verfahren vor den Sportgerichten können zukünftig auch durch einen Einzelrichter entschieden werden. Dieser entscheidet ausschließlich im schriftlichen Verfahren. In Fällen besonderer Schwierigkeit oder grundsätzlicher Bedeutung kann das schriftliche Verfahren in Kammerbesetzung durchgeführt werden. Die Zuständigkeit der Einzelrichter ergibt sich aus dem jeweiligen Geschäftsverteilungs-plan der Sportgerichte.
  • Eine mündliche Verhandlung findet nur noch in „besonderen Fällen“ statt. Dabei entscheiden die Sportgerichte stets als Kammer.
  • Ausschließlich schriftlich geführte Verfahren vor den Rechtsorganen sind gebührenfrei, aber auslagenpflichtig.
  • Beantragt der Beschuldigte oder der betreffende Verein die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, ist auch die Gebühr (siehe 4. Einspruchs – und Rechtsmittelgebühren) einzuzahlen
  • Die Entscheidung über die Verfahrensart ergeht durch unanfechtbaren Beschluss des Vorsitzenden oder des nach dem Geschäftsverteilungsplan (GVP) zuständigen Einzelrichters.
  • Der GVP * des jeweiligen Sportgerichts ist jährlich bis zum 01.08., spätestens zwei Wochen vor dem ersten Meisterschaftsspiel in den Offiziellen Mitteilungen zu veröffentlichen.

* Der Geschäftsverteilungsplan des Kreis-Jugend-Sportgerichts Bochum (KJSG Bochum), des Bezirks-Jugend-Sportgerichts 5 (BJSG 5) und des Verbands-Jugend-Sportgericht des FLVW (VJSG FLVW) ist auf der Internetseite des Kreises eingestellt.

 

Rechtsmittel der Vereine im Juniorenbereich

1. Rechtsmittel gegen Spielwertungen

Sachverhalt

nicht spielberechtigter gegnerischer Spieler

zahlenmäßige Schwächung der eigenen Mannschaft

Regelverstoß des Schiedsrichters

Rechtsmittel

Einspruch

Rechtsgrundlage

§ 58 RuVO/WDFV

Rechtsmittelfrist

innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Spieltages

innerhalb von 2 Tagen nach Ablauf des Spieltages

innerhalb von 2 Tagen nach Ablauf des Spieltages

Adressat des Rechtsmittels

Entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan (§22 (6) RuVO/WDFV) des jeweiligen Sportgerichts

gebührenpflichtig

ja (siehe Nr. 4)

Zahlungsfrist

innerhalb der Begründungsfrist

(2 Wochen nach Einlegung des Einspruchs)

10 Tage nach Einlegung des Einspruchs

10 Tage nach Einlegung des Einspruchs

Konto für Gebühren

KJSG = Kreiskasse

BJSG und VJSG = Verbandskasse FLVW

 

2. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsstellen

Sachverhalt

Entscheidungen 1. Instanz

Entscheidungen 2. Instanz

Punktverlust

Sonstiges

Rechtsmittel

Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung

Beschwerde

Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung

Rechtsgrundlage

§ 24 (6) JSpO/WDFV

§ 19 (1) RuVO/WDFV

§ 20 (1) RuVO/WDFV

Rechtsmittelfrist

10 Tage nach schriftlicher Bekanntgabe bzw.
Veröffentlichung in der OM

Adressat des Rechtsmittels

Verwaltungsstelle, die Entscheidung erlassen hat (Staf-felleiter, KJA, VJA)

Verwaltungsstelle, die Entscheidung erlassen hat (Staf-felleiter, KJA, VJA, Passabteilung)

Verwaltungsstelle, die Entscheidung erlassen hat
(KJA, VJA)

gebührenpflichtig

ja (siehe Nr. 4)

nein

nein

Zahlungsfrist

wie Rechtsmittelfrist

 

 

Konto für Gebühren

KJSG = Kreiskasse

BJSG und VJSG = Verbandskasse FLVW

 

3. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rechtsorgane

Sachverhalt

Entscheidungen 1. Instanz

(KJSG, BJSG, VJSG)

Entscheidungen
2. Instanz
(BJSG, VJSG)

Urteil

Beschluss

Rechtsmittel

Berufung

Beschwerde

Revision

Rechtsgrundlage

§ 55 RuVO/WDFV

§ 57 RuVO/WDFV

§ 24 (3), § 56 RuVO/WDFV

Rechtsmittelfrist

10 Tage nach schriftlicher Bekanntgabe bzw.
Veröffentlichung in der OM

Adressat des Rechtsmittels

Rechtsorgan, das die Entscheidung erlassen hat

gebührenpflichtig

ja (siehe Nr. 4)

ja (siehe Nr. 4), die Gebühren werden um die Hälfte ermäßigt

ja (siehe Nr. 4)

Zahlungsfrist

wie Rechtsmittelfrist

Konto für Gebühren

Bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der KJSG = Kreiskasse

Bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der BJSG = Verbandskasse FLVW

Bei Rechtsmittel gegen Entscheidung des VJSG = Verbandskasse WDFV

 

4. Einspruchs- und Rechtsmittelgebühren

Sportgericht

KJSG

BJSG

VJSG

JSG WDFV

VJG WDFV

Rechtsgrundlage

§ 31 (3) RuVO/WDFV

Gebühr

25,00€

50,00€

100,00€

100,00€

200,00€

Vereine, die mit ihren 1. Mannschaften in der Kreisliga B oder C spielen, sowie Vereine ohne Herren- oder Frauenmannschaft und Vereinsmitglieder, haben in allen Fällen nur die Hälfte der Gebühren zu zahlen.

Ausschließlich schriftlich geführte Verfahren vor den Rechtsorganen sind gebührenfrei, aber auslagenpflichtig.

 

5. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Passstelle - §6 (8) JSpO/WDFV

Gegen Entscheidungen der Abteilung Spielberechtigung/WDFV ist die Beschwerde gemäß §19 (4) RuVO/WDFV zulässig. Die Beschwerde ist gebühren- und auslagenpflichtig. Die Gebühr beträgt 50,00 €. Der antragstellende Verein hat die Beschwerde mit Begründung über das DFBnet-Postfach binnen 14 Tagen nach Ausstellungsdatum des Spielerpasses unter gleichzeitiger Zahlung der Gebühren bei der Abteilung Spielberechtigung/WDFV einzulegen.

Ein anderer Verein kann eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Abteilung Spielberechtigung/WDFV mit Begründung über das DFBnet-Postfach innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Beschwerdegründe - jedoch spätestens 3 Monate nach Ausstellungsdatum – unter gleichzeitiger Zahlung der Gebühren bei der Abteilung Spielberechtigung/WDFV einlegen.

 

6. Konten

Kreiskasse Bochum

Sparkasse Bochum

DE47 4305 0001 0038 4029 05

Verbandskasse FLVW

Sparkasse UnnaKamen

DE51 4435 0060 0005 0034 21

Verbandskasse WDFV

Sparkasse Duisburg

DE67 3505 0000 0237 0002 11

 

Wichtig: Rechtsmittel sind grundsätzlich über das DFBnet-Postfach einzulegen (siehe auch § 14 RuVO/WDFV).