1.) Dokumente zum ordentlichen Kreistag:
Wichtige Dokumente für den Kreistag werden am Montag, 14.03.2022 von 17:15 - 19:00 Uhr beim Sprechtag im Clubheim von Conc. Wiemelhausen Glücksburger Str. in BO ausgegeben. Alle Fußball-, LA- und FuB-Vereine werden gebeten, ihre Unterlagen dort in Empfang zu nehmen.
2.) Delegiertenschlüssel zum ordentlichen Kreistag am 5.4.22
Der Delegiertenschlüssel bestimmt sich nach § 43 Abs. 2 a) – c) der FLVW-Satzung.
Die Delegierten des Kreistages setzen sich zusammen aus:
a) den Mitgliedern des Kreisvorstandes
b) dem Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses
c) den Delegierten der kreisangehörigen Mitgliedsvereine
d) dem Vorsitzenden des Kreissportgerichtes
Danach stellen Fußballvereine (Abteilungen) jeweils mindestens 1 Delegierten.
Für Fußballvereine und -abteilungen erhöht sich die Anzahl der Delegierten nach den zum 31. Januar des Jahres des Kreistages gemeldeten Seniorenmannschaften, und zwar:
- 1-3 Mannschaften im Pflichtspielbetrieb pro Verein = 1 Stimme
- 4-6 Mannschaften im Pflichtspielbetrieb pro Verein = 2 Stimmen
- 7 und mehr Mannschaften im Pflichtspielbetrieb pro Verein = 3 Stimmen
- Bei Spielgemeinschaften im Pflichtspielbetrieb werden die Mannschaften dem führenden Verein zugeordnet.
Für Leichtathletik und Freizeit- und Breitensportvereine/abteilungen gelten die aktuellen Meldungen gemäß elektronischem Vereinsmeldebogen per 28.02.2022.
LA-Vereine und -Abteilungen entsenden einen Delegierten. Die Zahl der Delegierten erhöht sich bei mehr als 300 Vereinsmitgliedern um einen Delegierten.
FuB-Vereine und -Abteilungen entsenden einen Delegierten. Die Zahl der Delegierten erhöht sich bei mehr als 500 Vereinsmitgliedern um einen Delegierten.